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Start Büro Hohen Neuendorf Neues aus der Region Schulanmeldung für Einschüler für das Schuljahr 2012/2013

Schulanmeldung für Einschüler für das Schuljahr 2012/2013

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Stadt Hohen Neuendorf—Die Grundschulen nehmen die Anmeldung zu folgenden Terminen entgegen:

HOHEN NEUENDORF Waldgrundschule:
In der Waldgrundschule Hohen Neuendorf,
Waldstraße 3, erfolgt die Anmeldung am
Montag, dem 13. Februar 2012 in der Zeit von 14 - 18 Uhr und am
Dienstag, dem 14. Februar 2011 in der Zeit von 14 bis 18 Uhr.
Die Waldgrundschule ist dreizügig und bietet in zwei die Züge ein sportbetontes Profil an. Rückfragen werden gerne unter (03303) 21 14 12 beantwortet.
Info: www.waldgrundschule.de

HOHEN NEUENDORF Grundschule Niederheide:
In der Grundschule Niederheide, Goethestraße 1 in Hohen Neuendorf sind die Termine für die Anmeldung wie folgt:
Dienstag, den 7. Februar 2012, von 14 bis 17 Uhr (A – K Anfangsbuchstabe des Familiennamens) und
Mittwoch, den 8. Februar 2012 von 15 bis 18 Uhr (L – Z Anfangsbuchstabe des Familiennamens).
Info: Tel.: (03303) 29 53 710 . Fax: (03303) 29 53 717.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

BERGFELDE Ahorn Grundschule:
Die Ahorn Grundschule Bergfelde nimmt die Anmeldung am
Dienstag, 7. Februar 2012 zwischen 12 und 16 Uhr sowie am
Donnerstag, 9. Februar 2012 von 14 bis 17 Uhr entgegen.
Info: www.grundschule-bergfelde.de

BORGSDORF Grundschule Borgsdorf:
Die Grundschule Borgsdorf nimmt am
Dienstag, dem 14. Februar 2012 von 14 bis 17 Uhr und am
Mittwoch, dem 15. Februar 2012 von 14 bis 16 Uhr die Anmeldung im Sekretariat vor.
Sollte es einigen Eltern nicht möglich sein, zu den genannten Terminen zur Anmeldung in die Schule zu kommen, können Sie unter der Telefonnummer (03303) 50 12 17 einen neuen Termin vereinbaren.
Info: www.grundschule-borgsdorf.de


Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren zwischen dem 1.10.2004 und dem 30.9.2005), am 1. August des Folgejahres (2012). Kinder, die bis zum 31.12. geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.

Alle Eltern werden gebeten, die Geburtsurkunde des Kindes, den Personalausweis, die Teilnahmebescheinigung oder Freistellung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung durch den Kindergarten des Kindes und möglichst das Kind selbst mitzubringen.
Eltern, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen und von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, werden gesondert berücksichtigt. Diese Eltern benötigen bei der Schulanmeldung einen entsprechenden Befreiungsnachweis, dass sie im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder im Falle der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden vorlegen.

Angemeldet wird auf jeden Fall an der zuständigen staatlichen Grundschule, selbst wenn das Kind eine Schule außerhalb der Stadt oder eine private Schule besuchen soll; die dortige direkte Anmeldung ist zusätzlich erforderlich. Für Kinder, deren Eltern ihren Hauptwohnsitz in Hohen Neuendorf oder Stolpe haben sind dies wahlweise die Waldgrundschule oder die Grundschule II. Wer Hauptwohnsitz in Bergfelde oder Borgsdorf genommen hat muss sich an der örtlichen Grundschule anmelden. (vgl. Satzung über die Bildung von Schulbezirken: www.hohen-neuendorf.de | Ratsinformationssystem | Ortsrecht—Dokumente)


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Hohen Neuendorf, v. 17.01.2012

 


Rechtsanwalt Guido Kröger ist Präsidiumsmitglied des SV Blau Weiß Hohen Neuendorf