Am 28.07.2011 veröffenlichte die EFSA die 6. Tranche der Gutachten zur Artikel-13-Liste und bewertete damit 35 weitere gesundheitsbezogene Werbeaussagen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit.
Diese Gutachten beinhalten jedoch keine Bewertung von Werbeaussagen, die sich auf so genannte Pflanzenstoffe beziehen. Diesbezügliche Health Claims sollen in einem eigenen Verfahren einer genauen Untersuchung unterzogen werden.
Negativ beurteilt wurden von der EFSA vor Allem Health Claims, die wissenschaftlich nicht hinreichend belegt sind, oder keinen Zusammenhang zwischen Wirkstoff und erzielter Wirkung erkennen lassen. Beispielhaft begründet die EFSA eine negative Beurteilung durch
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fehlende Informationen zur Identifizierung der wirksamen Bestandteile (z.B.: Was ist probiotisch?),
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fehlende wissenschaftliche Nachweise darüber, ob die erzielte Effekt überhaupt positiv auf den Körper und dessen Funktionen einwirkt (z.B.: Wirkung von Antioxidantien),
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fehlende Genauigkeit zur eigentlichen Wirkung (z.B.: Bezugnahme auf mental energy oder women’s health),
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fehlende Studien am Menschen zum Beweis der behaupteten Wirkung,
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fehlende Genauigkeit bei der Bezeichnung der Lebensmittel, die eine bestimmte Wirkung herbeiführen sollen (z.B.: Bezugnahme auf Obst und Gemüse im Allgemeinen).
Die Gutachten liegen nunmehr der europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten zur Beratung vor und soll den Grundstein legen für einen Verordnungsvorschlag der Kommission zur einheitlichen Regelung zum Umgang mit Health Claims.







