Am 29.07.2011 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine neue Version der Datenbank mit Listen der zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Urpsrungs in Deutschland (BLtU).
Gemäß EG-Verordnung 853/2004 müssen bis auf wenige Ausnahmen alle Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten und in Verkehr bringen eine Zulassung vorweisen. Die zuständigen Behörden stehen weiterhin in der Pflicht, Listen dieser zugelassen Betriebe zu führen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für diese Listen hat die europäische Kommission konkrete Vorgaben gemacht, die das BVL mit der Veröffentlichung der neuen Datenbank umsetzt.
Die neue Datenbank finden Sie hier.







