Am 20.06.2011 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder sowie über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke vor.
Mit dieser Verordnung soll das bisher bestehende Rechtssystem zu diätetischen Lebensmitteln neu gestaltet werden. Die diätetischen Lebensmittel sind gemäß der Hintergründe zum Verordnungsentwurf kaum abgrenzbar zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs. Dies rührt unter anderem daher, dass eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen für diätetische Lebensmittel zur Anwendung kommen (z.B.: Richtlinien 2009/39/EG, 2006/141/EG, 2006/125/EG, 1999/21/EG, Verordnung (EG) Nr. 41/2009).
In Folge der Ablösung des Begriffs der diätetischen Lebensmittel sollen Regelungen zu einer begrenzten Anzahl klar bestimmbarer Lebensmittelkategorien und deren ordnungsgemäßer Kennzeichnung geschaffen werden. Außerdem sollen so bestehende Anwendungsprobleme bei der Frage der Zulässigkeit von Zusatzstoffen in solchen Lebensmitteln beseitigt werden.
Die festgelegten Kategorien beziehen sich dabei auf Personengruppen, für die infolge besonderer Risiken eine besonderen Ernährung nötig ist. So zum Beispiel bei Säuglingen, Kleinkindern oder Patienten unter ärztlicher Aufsicht.
Für Produkte, die den derzeit geltenden Regelungen, nicht aber der vorgeschlagenen Verordnung genügen, sind Übergangsfristen für den Vertrieb vorgesehen.







