Lebensmittelrecht
Verbot von „Stevia rebaudiana Bertoni“ in der EU?
Noch keine endgültige Entscheidung des BayVGH – Vorlage an den EuGH
In dem Berufungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verbots von „Stevia rebaudiana Bertoni“ (vertrieben u.a. als Eisbär-Tee“ „Pfefferminz-Eistee“, „After-Dinner-Tee“ und „After-Lunch Magen Kräuter Tee“ hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 01.Juli 2009 zwei Fragen, die sich in dem Verfahren stellen, dem insoweit zuständigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt und so lange das Verfahren ausgesetzt.
Die Klägerin, Herstellerin verschiedener Teesorten, begehrt die Aufhebung des nationalen behördlichen Verbots, das Produkt „Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter“ in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr zu bringen. Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich dabei um ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der sog. Novel-Food-Verordnung handelt, das nur nach vorheriger Durchführung eines gemeinschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Verkehr gebracht werden darf.
Zentrale Frage ist, ob eine an einen bestimmten Unternehmer gerichtete Entscheidung der Europäischen Kommission, dass ein bestimmtes Lebensmittel als neuartiges Lebensmittel oder als neuartige Lebensmittelzutat in der Gemeinschaft nicht zugelassen ist, Bindungswirkung gegenüber einem anderen Unternehmer entfaltet, der dasselbe Lebensmittel in der Gemeinschaft in Verkehr bringt oder bringen will. Diese Frage hat nur der EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens zu klären. Danach wird das Berufungsverfahren beim BayVGH fortgesetzt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Beschlussgründe nun vorliegen und unter http://www.vhg.bayern.de/BayVGH/pressemitteilungen.htm eingesehen werden können.
(BayVGH, Beschluss vom 1.7.2009 Az 9 BV 09.743)
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Pressemitteilung vom 29.07.2009







